1. Anfänge
2. Eigentümer, Pächter, Verhandlungen
3. Verwaltungssachen- Von der Gutsgemeinde Grossmoor bis zur Eingemeindung.
4. Die Bewohner in GroßMoor -Lebensumstände und Schicksale im Moor
5. Über Arbeitsbedingungen – Torfarbeiter, Tarife und Baracken
6. Kriegsgefangene im 1. Weltkrieg -Arbeit im Moor
7. Zwischen den Kriegen – Baracken weichen Gebäuden mitten im Moor
8. Die Holländer -Gastarbeiter zum Torf stechen
9. 1939 bis 1945 – Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene
10. Nach dem Krieg – Grossmoor ist bis mindestens 1966 noch bewohnt
11. Das Moor brennt -Das Großfeuer vom 15. Okt. 1959- mehr als 1 Mio DM Schaden
12. Totes Moor 1960 bis heute -Ausflügler im Moor, Eintrittsgelder und Danksagungen

Bis 1871 war das Moor einfach nur Staatseigentum unter der Führung der Königlichen Finanzdirektion, Abteilung für Forsten. Wegen wachsender Arbeiter- und Bewohnerzahlen bedurfte es einer besseren behördlichen Überwachung. Daher wurde die Gutsgemeinde GroßMoor gegründet.
Mit Schreiben vom 5. Mai 1871 beauftragt die Regierung den Oberförster Mühlenbrink zu Dedensen mit der „Regulierung der Gemeindeverhältnisse des Moors bei Neustadt a. R.“ . Bereits am 30.Mai 1871 stimmt das Ministerium zu , “daß die fiskalischen Moore bei Neustadt a. R. zu einer selbstständigen Gemeinde erklärt werden“ (Regionalarchiv NRÜ KA 660 / 661). Der jeweils amtierende Oberförster in Dedensen wurde Gutsvorsteher.

Fiskalisches Moor wird zur selbstständigen Gemeinde:

dfdg

Handschrift zur Beauftragung der Regulierung der Gemeindeverhältnisse der Siedlung Groosmoor

Erst 1912 kommt die Königliche Regierung auf den Gedanken, das Geschäft des Gutsvorstehers auf den neuen Eigentümer, Herrn Dyckerhoff zu übertragen (KA NRÜ 661/662). Das scheint sich hingezogen zu haben, denn 1917 sind weitere Flächen des forstfiskalischen Moores an Dyckerhoff verkauft worden und er wird ersucht, nunmehr endlich einen neuen Gutsvorsteher zu bestellen. Das lässt nicht lange auf sich warten, denn Dyckerhoff schlägt seinen Betriebsleiter, Herrn Strobach zum Gutsvorsteher vor. Im November 1917 wird er in seine neue Stellung eingewiesen.

1928 wurden die Gutsbezirke Poggenhagen und GroßMoor aufgelöst. Der Gutsbezirk Poggenhagen wird unter dem Namen Poggenhagen mit der sebstständigen Gemeinde Moordorf zusammengelegt. Vorausgegangen waren Einwendungen von Moordorf, die den Zusammenschluss von GroßMoor mit Poggenhagen anstatt mit Neustadt forderten.

Die Stadt Neustadt am Rübenberge dagegen hob hervor, dass es sich bei Großmoor nur um eine Barackenkolonie, die nur einen Notbehelf darstelle, handele, die vom allgemeinen, wirtschaftlichen, wohnungsbauhygienischen und kommunal politischem Standpunkte aus nicht Grundlage einer selbstständigen Gemeinde sein könne. Der Gutsbezirk „Großes Moor“ wird mit Wirkung vom 17.10.1928 nach Neustadt eingemeindet (RegArch, TW15). Die Stadt Neustadt reicht somit erstmalig bis an das Steinhuder Meer. Es gehen nun Schul-Lasten, anteilige Fürsorgelasten, Wegebaulasten und so weiter auf die Stadt über.

Nun reicht Neustadt am Rübenberge bis an das Steinhuder Meer

asdfsf

Mit dieser Bekanntmachung reicht Neustast am Rübenberge nun erstmals bis an das Steinhuder Meer

Die Bürger von Großmoor werden nunmehr auch politisch aktiv. An der Neuwahl zur Stadtverordnetenversammlung am 12. März 1933 kandidiert auch der Arbeiter Christian T. für die kommunistische Partei Deutschlands. Sicher mit wenig Erfolg.

4. Die Bewohner in GroßMoor -Lebensumstände und Schicksale im Moor