(Hexen: hagzissa, verwandt mit hag, Hecke, Wald und norweg. Tysja – Elfe.. also: auf Hecken oder Zäunen sich aufhaltendes dämonisches Wesen (aus: Brockhaus))

Der in Neustadt kursierende Mythos besagt, dass Hexenverbrennungen auf dem heutigen Marktplatz neben der Liebfrauenkirche, also zwischen der Kirche und dem alten Rathaus stattgefunden haben sollen. Diese These wird von Stadthistorikern und Laien wiederholt ausgesprochen. In der Sekundärliteratur insbesondere von Klages und Winkel ist tatsächlich von Hinrichtungen auf dem Neustädter Marktplatz die Rede. Es ist nicht zu bezweifeln, dass in Neustadt, aber auch in den umliegenden Dörfern, „Hexen“ verbrannt worden sind. Aber ist der Ort zwischen der Liebfrauenkirche und dem alten Rathaus, auf welchem heute Märkte stattfinden und der heute Marktplatz heißt, identisch mit dem mittelalterlichen Marktplatz, der in der Literatur bezeichnet wird?

Wir wollen diesen Umstand näher untersuchen und deutlich machen, dass es fraglich ist, ob es Hinrichtungen auf der Fläche des heutigen Marktplatzes gegeben hat.

Haben die damaligen Hexenprozesse , Hexenverbrennung und Hinrichtungen überhaupt in Neustadt stattgefunden? Das soll anhand eines Beitrages von Johannes Merkel erhellt werden, der 1899 in der Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen erschienen ist: „Die Irrungen zwischen Herzog Erich II und seiner Gemahlin Sidonia„. Der Beitrag von Merkel, den das Regionsarchiv im Schloss von Neustadt bereithält, stützt sich auf Originalurkunden und – dokumente. Alle Beiträge die sich mit den Hexenverfolgungen durch Erich II befassen, haben diese Quelle zugrundegelegt, Klages 1950, Winkel 1966, Kunze 1993, auch Andrea Lilienthal in „Die Fürstin und die Macht“ 2007. Haben alle Autoren die richtigen Schlüsse gezogen? (Die im Folgenden Kursiv gesetzten Teile sind Zitate aus Merkel ).

Beispielhaft wollen wir dabei die Hexenverfolgungen durch Herzog Erich II (1528 – 1584) betrachten. Wir werden dazu die Geschehnisse dieser Zeit aufarbeiten und anschließend Antworten auf die oben angeführten Fragen geben können

Hintergrund der Hexenverfolgung /Hexenverbrennung

Während bis zum 11. Jh. Zauberei im Allgemeinen mit Kirchenbußen belegt wurde, setzte sich im Zuge der Ketzerverfolgung durch die Inquisition auch für Zauberei die Todesstrafe durch. Der kirchlichen Forderung nach harter Bestrafung von Zauberdelikten kam als erstes weltliches Gesetzbuch der Sachsenspiegel (um 1225) nach, der Feuerstrafe für Ketzerei und Zauberei vorsah.

Bedeutsam für die weitere Entwicklung der Hexenprozesse im Heiligen Römischen. Reich, ihrem Schwerpunktgebiet, wurde die Einführung der Denunziation in das Prozessverfahren (statt der Anklage), was die Inquisition als Einrichtung im Interesse der einfachen Bevölkerung erscheinen ließ, sowie die Anwendung der Hexenprobe und der Folter zum Geständnis im Beweisverfahren.

Die Hexenverfolgung unter Herzog Erich dem II

Schon zu Zeiten Herzog Erich I. diente die Denunziation als Instrument privater Politik, wie im Folgenden deutlich wird.

Bereits die Mutter Erich II., die Herzogin Elisabeth, hatte im Kindbett 1528 ihre Erkrankungen auf die Hexerei der Geliebten ihres Mannes, Anna Rumschottel, zurückgeführt. Sie zwang ihren Mann (Erich I.), Anna Rumschottel wegen dieser Vorwürfe zu verfolgen. Er ließ sie zwar entkommen, aber 1532 wurden mehrere Frauen gefoltert und nach Geständnissen als Hexen verbrannt, die mit dieser Sache zu tun haben sollten.“ (Kunze, Wolfgang. „Leben und Bauten, Herzog Erich II. von Braunschweig-Lüneburg“, Katalog zur historischen Ausstellung im Schloß Landestrost – Neustadt am Rübenberge, Landkreis Hannover, 1993).

Den vermutlichen Höhepunkt der Hexenjagd und Hexenverbrennung in Neustadt am Rübenberge bilden aber die durch Herzog Erich II angestrengten Prozesse, . Hier wird deutlich, dass die Hexenverfolgung als persönliches und finanzpolitisches Instrument missbraucht wurde. Die Ehe Herzog Erich II mit Sidonie blieb kinderlos. Darüber hinaus war seine Frau vermögend, im Gegensatz zu ihm selber. Erich strebte daher zunächst die Scheidung an, erfolglos. Finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Herzogpaar nahmen darauf hin zu. Erich wählt schließlich das Mittel der Hexenverfolgung, um sich seiner Frau zu entledigen.

Nach längeren Aufenthalten Erichs II im Ausland und dem Zusammenleben mit seiner Geliebten Katharina von Weldam gab es zunehmend finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Herzogpaar, die sich über Jahre hinzogen. Angeblich hat Erich II. Gift in Venedig bestellt, um seine Frau umzubringen (zugetragen von dem Bruder Sidonies, der wiederum die Information von Genuesern Kaufleuten erhalten haben soll). Ebenso wurde Sidonie vorgeworfen, Erich II. umbringen zu wollen. Es soll Feuer in den Gemächern in Neustadt gelegt worden (1563) sein, Gift in das Essen des Herzogs gemischt worden sein. Erich wurde tatsächlich krank, (1564) ihm fielen die Haare aus und der Leib schwoll an.

Erste Phase der Prozessserie und Hexenverbrennung

Hier ging es noch um das Neustädter Brandstiftungsattentat(1563) gegen den Herzog und Herzogin gemeinsam als Gegenstand verbrecherischer Unternehmungen Anderer. Zunächst denunzierte man vier Frauen als Hexe. Nach dem angeblichen Brandversuch von 1563 und der Absicht, den Herzog und die Herzogin durch die Beibringung von Gift zu behexen, wurden Gesche Role, die Hartische, die Timmesche und die Badelensche beschuldigt ..Bei dem der Herzogin zugedachten Gifte beteiligte sich ausserdem die Kuckerin (Godela Kuckers). Während die Kuckerin von ihrem Buhlen, dem Teufel umgebracht und ihr der Hals entzweigebrochen sei , entging sie dem Leiden der anderen Frauen, die 1568 vor dem Schlosse in Neustadt dem Feuertod überliefert wurden Allein die Role entging, wohl weil sie nicht geständig war, diesem Schicksal einstweilen.

Hier soll daran erinnert werden, dass alle Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Schloss geschildert werde, beim Vorgängerbau , welcher 1573 abgebrannt war, stattfanden. Die Aussage „vor dem Schloss“ ist wohl in Anbetracht praktisch ausreichenden Platzes und unter Beachtung der allgemeinen Feuersicherheit nicht in Frage zu stellen. Das heute noch bestehende Schloss wurde in der Hauptbauzeit 1574 errichtet.

Die zweite Phase der Prozesse

Danach ging es um die vermeintlichen Anschläge jetzt nur gegen den Herzog, mit angeblichen Wissen und Billigung der Herzogin.

Die Ehestreitigkeiten hatten weite Kreise gezogen, es konnte keine finanziellen Einigungen herbeigeführt werden, abgesprochene Verträge hat Erich II. nicht gehalten und so bekam er 1571 von einem Gericht in Halle die Erlaubnis, die seinerzeit mitbeteiligte Gesche Role, die nicht gestanden hatte, erneut unter Folter zu befragen. Sie wurde seit 1568 weiterhin in Haft gehalten, wo ist nicht überliefert, anzunehmen aber im Schloss.

Erst am 11. Februar 1572 , vier Jahre später, wurde die noch gefangen gehaltene Role „justifiert“. Von einem Neustädter Gremium (!) aus Bürgermeistern und Ratsherren wurde …sie auf dem Markt von Neustadt einem peinlichen Halsgericht unterstellt und zum Tode durchs Feuer, verschärft durch vorheriges Reißen mit glühenden Zangen… verurteilt. Die Strafe gelangte zur sofortigen Vollstreckung. Sie erlitt den Feuertod nicht allein, sondern samt ihren Anhang. (Gesche Role war die Witwe des ehemaligen Vogtes Lorenz Role, lebte im Neustadt und war die Schwester der oben erwähnten „Kuckerin“, von ihrem Anhang ist uns nichts überliefert.)

Aus diesem Bericht Sidonies an ihren Gemahl ziehen z. B. Klages, Winkel aber auch Kunze den Schluss, die Scheiterhaufen seien auf dem Neustadter Marktplatz aufgeschichtet worden.

Diese Aussage wollen wir in mehrfacher Hinsicht beleuchten.

Zum Marktplatz

1727 ist der Vorgängerbau des heutigen Ratskellers, also des alten Rathauses, abgebrannt. Er stand etwa in der gleichen Ausrichtung wie das heutige Gebäude. Ein Marktplatz in der heutigen Form zur Zeit Erichs II ist nicht nachgewiesen.

Pläne, die den Ort von vor dem Grossen Brand von 1727 darstellen, zeigen eine platzartige Situation im Anfangsbereich der Mittelstrasse (vulgo Steinstrasse). Auf dieser Fläche steht heute das Kaufhaus Behrens Das seinerzeitige Rathaus stand etwa auf der Fläche des heutigen Ratskellers. Südlich des Rathauses standen auf der anderen Strassenseite, wo heute die Alte Wache steht, Wohngebäude . Diese Fläche wird insgesamt als als „Markt“ bezeichnet.

Die Fläche südlich davon, neben der Kirche, auf der man die Hexenverbrennungen mutmaßt, unterlag einer anderen Flächennutzung. Nachweislich befand sich hier einige Zeit lang ein Kirch(Fried)hof, bis die Gräber 1785/86 planiert wurden Noch heute nennt man den Platz „Kirchhof“, landläufiger Begriff für einen Friedhof neben einer Kirche.

Scheiterhaufen und Hexenverbrennung auf dem Markt?

Die den Verbrennungen meist unmittelbar vorausgehenden öffentlichen „peinlichen Halsgerichte“ haben vor dem damaligen Rathaus stattgefunden, vermutlich etwas westlich davon zur Mittelstrasse hin ausgerichtet unter Beteiligung des Scharfrichters und seiner Gehilfen, einer mehrköpfigen Neustadter Ratskommission und der Bevölkerung.

Führen wir uns aber vor Augen, dass erst nach dem letzten Brand 1727 die Straßen begradigt wurden, einige Hausstellen wüst blieben und Quergassen zur Vermeidung neuer Großfeuer angelegt wurden. Das Strassenbild um 1570/74 ist noch sehr viel enger gewesen als zum Zeitpunkt vor dem Großbrand 1727. Die Angst vor Feuersbrünsten muss enorm gewesen sein. In Neustadt wurden um 1700 Nachtwächter nachgewiesen , sicher gingen sie oder entsprechende Bürgerwehren auch zu Erichs Zeiten ihre Runden, auch um nach Funkenflug Ausschau zu halten. Die Bürger liessen zu dieser Zeit auch nachts die offenen Feuerstellen brennen. Wie die grossen bekannten Feuersbrünste von 1609, 1649, 1691 und 1727 zeigten, war die Gefahr eines Großbrands durch Funkenflug groß.

Es bleibt also die Frage, ob der in Neustadts damaligem Stadtkern zu vermutende Platz weiträumig genug war, um hier eine, gar mehrere Personen dem Feuertod zu übereignen? Die oben erwähnte platzartige Situation westlich des seinerzeitigen Rathausses unter Einbeziehung der Mittelstrasse und Marktstrasse dürfte eine Ausdehnung vun etw 25 x30 m nicht überschritten haben. Gross genug für Scheiterhaufen??

Die Brandgefahr war insbesondere aufgrund der Bauweise und der Enge der bebauten Fläche einfach zu groß. Im Falle von Gesche Role 1572 war nicht nur ein Scheiterhaufen, sondern für ihren „Anhang“, also gleich mehreren weiteren Personen, mehrere oder ein dafür riesiger Holzstoss erforderlich. Am 16. Mai 1572 sollen 6 Frauen gleichzeitig gebrannt haben. Da Hexen grundsätzlich vollständig zu verbrennen waren , müssen die Feuer grosse Ausmasse gehabt haben.

Noch im selben Jahr 1572 wurden Anneke und der Feldscher Hans Lange aus Eldagsen verhaftet, und vor einer Neustädter Ratskommission „verhört“. Durch die Aussagen des Langeschen Ehepaares wurden 2 Damen von Adel kompromittiert: Die Simonsche (Witwe Anna von Reden) – (89 Jahre alt!) – und die Warnische (geborene von Dassel). Mit in Leidenschaft gezogen wurden Barbara Hartleb aus Lauenburg, die Kniggesche aus Pattensen/Egestorf, Anneke Rotschröder aus Pattensen, Drei von den Geringeren unter den Angeschuldigten : die Lange, die Herbst, die Rotschröder wurden , wiederum vor dem Rathaus am Markt zu Neustadt, am 28. März 1572 einem peinlichen Halsgericht unterworfen und zum Feuertode verurtheilt. Das Urteil fand wieder im unmittelbaren Anschluss an das peinliche Halsgericht seine Vollstreckung.. ..auf dem Scheiterhaufen.

Merkel behauptet weder im Falle von Gesche Role smt Anhang noch im Fall der drei oben erwähnten Frauen, dass die Verbrennungen auf dem Markt noch auf dem Marktplatz stattgefunden hätten. Er bestätigt nur das gerichtliche Verfahren im „peinlichem Halsgericht“ und „Reissen mit glühenden Zangen“ usw vor dem Rathaus am Markt. Wo die anschliessenden Verbrennungen stattfanden, sagt er nicht , er berichtet nur, das die Vollstreckung im „unmittelbaren Anschluss“ an die Torturen vollzogen wurden.

Wo fanden die Prozesse statt?

Die Verhöre fanden eindeutig in Neustadt statt. Im Falle der erstgenannten Frauen steht der Ort nicht fest, ohne Folterungen indes werden die Verhöre in keinem Falle ausgegangen sein, ausser Dr Burckhards Schwester (d.h.wohl: die Kuckerin) habe ungemartert gestanden… .

Spätere, mit der peinlichen Frage verbundenen Verhöre z. der Knigge fanden in persönlicher Gegenwart des Herzogs oder wenigstens vor der Thür von dessem offenen Gemache statt …handelte es sich um eine „Bezeugung“, so zog man die oben genannten 6-8 Rathspersonen und Bürger von Neustadt samt dem Notar Meineking zu. Der Ort der Aufnahme war dann die Fürstliche Hofstube im Schlosse… . Ein weiterer Gerichtshof fand auf dem langen Saale im Schlosse zu Neustadt statt. Auch die Krumme Stube und die Schreiberei auf dem Fürstlichen Schlosse sind mehrfach Ort der „Befragungen“, teils in Sicht, -sicher aber in Hörweite des Herzogs.Die Warnische berichtet, dass man sie in Neustadt in eine Dornsen mit zugemachten Fenstern eingeschlossen hatte.

Auf die grausame Art der Foltern mit Streckleitern, Marterstuhl , grossen Schrauben u.ä soll hier nicht weiter eingegangen werden. Ausweislich der amtlichen Protokolle hat Erich selbst jenen Torturen zum Theil persönlich beigewohnt.

Wo könnten die Scheiterhaufen errichtet gewesen sein?

Diese Frage ist sicher unbedeutend für die Beurteilung der ganzen Vorkommnisse. Die Tatsache, dass in Neustadt die Verbrennungen stattgefunden haben, wird nicht in Frage gestellt. Zu fragen ist ob, diese in der Stadtmitte passiert sein sollen. Ist es nicht glaubhafter, dass wie bei der ersten oben erwähnten Hexenverbrennung für die weiteren Hinrichtungen ein Platz vor dem Schlosse gewählt wurde? Andernorts z. B. in Rinteln fanden die Hinrichtungen auf dem „Schindanger“ ausserhalb der Stadttore statt. Auch in Neustadt fand sich vor den Toren der Stadt, auf den Werdern oder anderswo geeigneterer Platz Johann Oldekopp berichtet in seiner Chronik, dass der Herzog am Tage nach Himmelfahrt, also am 16. Mai 1572, noch 6 Frauen zu Neustadt in seinem Beisein , – ein zweiter Nero – habe verbrennen lassen, 41 sollen es nach diesem Gewährsmann der im Ganzen so ums Leben gebrachten gewesen sein.

Wir halten es in Anbetracht der grossen Personenanzahl daher nicht für erwiesen, dass sie im Stadtkern von Neustadt gebrannt haben sollen.

Die dritte Prozessphase

Herzog Erich II geriet auch auf Betreiben Sidonies und des Kaisers immer mehr unter Druck und scheute sich , den Prozess gegen die inhaftierten adligen Damen zum Abschluss zu bringen. Insbesondere sind durch Herzog Julius aus Wolfenbüttel Versuche gemacht worden, die Auslieferung der Weiber zu erreichen. Endlich am 5. Mai 1573 erfolgte eine Übergabe an ein Geleit des Herzog Julius in Hohen = Eggelsen, Unter allerhand Kautelen wurden sie in Empfang genommen und ihnen auf der Festung zu Wolfenbüttel wahrscheinlich ein besseres Gefängnis bereitet, als sie es bisher gehabt haben. Es waren noch ihrer fünf, die Knigge, Warnicke, Hartleb, die Simonsche und die Ölsin.

Auf einer eigens einberufenen Tagung in Halberstadt hatten sie Gelegenhheit, vor einem hochkarätigem Gremium ihren Leidensweg zu schildern. Insbesondere der auch anwesenden Herzogin Sidonie lag daran, die Unschuld der Frauen, also auch ihre eigene, zu erweisen.

Übrigens wurden die gefangenen Frauen ,…gegen den Protest von Erichs’s Gesandten am… 7. Januar (1574) entlassen.

So fand ein unrühmliche Kapitel Neustädter Geschichte ein klägliches Ende. In Neustadt sind weitere Hexenprozesse nicht bekannt , die letzte Hexenhinrichtung im Deutschen Reich hingegen fand noch 200 Jahre später 1775 statt.

[AD, März 2004 -Überarbeitet im Oktober 2008, HD]


 

Historische Themen rund um Neustadt:

Weitere Artikel über die Geschichte der Stadt entdecken