1. Anfänge
2. Eigentümer, Pächter, Verhandlungen
3. Verwaltungssachen- Von der Gutsgemeinde Grossmoor bis zur Eingemeindung.
4. Die Bewohner in GroßMoor -Lebensumstände und Schicksale im Moor
5. Über Arbeitsbedingungen – Torfarbeiter, Tarife und Baracken
6. Kriegsgefangene im 1. Weltkrieg -Arbeit im Moor
7. Zwischen den Kriegen – Baracken weichen Gebäuden mitten im Moor
8. Die Holländer -Gastarbeiter zum Torf stechen
9. 1939 bis 1945 – Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene
10. Nach dem Krieg – Grossmoor ist bis mindestens 1966 noch bewohnt
11. Das Moor brennt -Das Großfeuer vom 15. Okt. 1959- mehr als 1 Mio DM Schaden
12. Totes Moor 1960 bis heute -Ausflügler im Moor, Eintrittsgelder und Danksagungen

Dass es in Neustadt noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts eine Postadresse „Großmoor“ gab, wissen nur noch alte Neustädter. Es handelt sich um eine Ansiedlung mitten im Moor, halbwegs zwischen der Stadt und dem Steinhuder Meer gelegen. (N52,39`365 , E 9,24`367)

Karte-hier klicken

Heute befinden sich dort die Abbauflächen der Fa Aurenz , die maschinell Torf gewinnt. Damit „Großmoor“ nicht in Vergessenheit gerät, haben wir ein wenig in seiner Geschichte gegraben.

1. Über die Anfänge

Noch im alten Plan von 1756 („Uden- Plan“) ist westlich von Neustadt nur „Mohr“ eingetragen. Ein erstes greifbares Dokument über die Nutzung des Moores zur Torfgewinnung ist der Rezess (=Vergleich) von 1753, in dem zwischen der Stadt, dem Amt und anderen Beteiligten die Eigentumsrechte des Moores zwischen der Stadt im Osten, dem Steinhuder Meer im Westen, dem Adelhof von Campen ( = Poggenhagen) im Süden geregelt werden. Eigentümer der grössten Teile des nunmehr „fiskalisches Moores“ ist jetzt das Amt, also der Staat. Abgegrenzt ist ein städtischer Mooranteil, der aber nicht Eigentum der Stadt, sondern einzelner Einwohner aus Neustadt wurde.

Aus jener Zeit stammt der Schiffgraben, der gebaut wurde, um Torf aus dem Bereich des heutigen Moordorf auf Kähnen zur Leine hin transportieren zu können. Mehr zum Schiffgraben ist in dem Beitrag Über die so genannten Napoleonbrücken zu lesen. In der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1771 ist das Torfmoor westlich der Stadt als Ödland markiert. Bereits 1770 ist in der Karte von Prätorius eingetragen: „Das Grosse Torfmoor eine morastige Wüste“. Dieser Karte kann man entnehmen, dass in den Randbereichen der „morastigen Wüste“ und in Stadtnähe bereits frühzeitig Torf gewonnen wurde.

dfgsdg

Karte vom Steinhuder Meer von Prätorius mit totem Moor bei Neustadt

Aus Ochswald „Das Steinhuder Meer“ – Auszug aus der Karte von Prätorius von 1770 mit dem Toten Moor bei NRÜ

Hildegard Reese beschreibt die Entwicklung der Torfgewinnung wie folgt

Das Ackerbürgertum Neustadts hat aber noch ein besonderes Gesicht dadurch, daß jeder Bürger seinen Mooranteil hat, und zwar im sogenannten Neustädter Bürgermoor, Dort wurde schon lange intensiver Torfstich zum Verkauf betrieben. […] Um 1880 wurden Torfstich und Verkauf geschäftlich betrieben, der Versand erfolgte vorwiegend mit der Bahn […] Im vergangenen Jahrhundert war Neustadts Moor auch Schauplatz verschiedener Unternehmungen […] Das Kühnste war die Gründung der Neustädter Hütte. [Diese war jedoch] zu völliger Niederlage verurteilt und ging ganz ein. […] 1883 war die Zwangsversteigerung.

Weitere Informationen zu der im Folgenden häufiger genannten Hütte (Eisenhütte in Neustadt) sind im Beitrag Die Hütte in Neustadt – Chronologie eines Eisenwerkes zu finden. Reese schreibt weiter:

Der Torfhandel war für Neustadts Bürger früher eine gute Einnahmequelle, er wurde neben der Landwirtschaft betrieben, heute sind die Grundlagen für eine Nutzung des Moors ganz anders, Der Torfstich konnte sich zu einem eigenen Industriezweig entwickeln.[…]

Als wichtigstes Unternehmen dieser Art sind die Werke Eduard Dyckerhoffs zu nennen. Diese gingen von Poggenhagen südlich von Neustadt aus ins Moor vor, eine Drahtseilbahn wurde sofort gebaut, um so das Heranschaffen des Torfs zu erleichtern. Der Grundgedanke und das Hauptziel der Werke ist Neulandgewinnung für die Landwirtschaft.

Der Grundgedanke, nach der erfolgten Abtorfung landwirtschaftliche Flächen zu gewinnen, liegt schon den alten Verträgen aus dem 19. Jh. zugrunde. Der vom „Ministerpräsident Generaloberst Göring“ und dem „Reichsnährstand“ 1937 propagierte Vier-Jahres- Plan zielt noch in die gleiche Richtung (NRÜ II 1416). In der gleichen Absicht wurde die am 10.2.1938 in der Leinezeitung veröffentlichte Polizei-Verordnung erlassen. Abgesehen vom Verbot des Torfstichs für Unbefugte waren die Berechtigten gehalten, unter Vermeidung von Kuhlen flächig abzubauen und eine Torfschicht von 40 cm zu belassen, die später als Wiesen o. ä benutzbar sein sollten. Vom heutigen Gedanken des Naturschutzes noch keine Spur!
2. Eigentümer, Pächter, Verhandlungen